Stand 6. Sep 2019

A Allgemeine Geschäftsbedingungen der Outdooractive AG für Unternehmenskunden

 

§ 1 Geltung, Anwendungsbereich, Änderungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Leistungen der Outdooractive AG, Missener Straße 18, 87509 Immenstadt, E-Mail: info@outdooractive.com, Registergericht: Amtsgericht Kempten, Registernummer: HRB 15575, Geschäftsführer Hartmut Wimmer. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE 261707005 (nachfolgend „Anbieterin“).

(2) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten ausschließlich diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages gültigen Fassung. Bedingungen des Kunden, die von den nachfolgend getroffenen Regelungen abweichen oder ihnen entgegenstehen, finden nicht Anwendung, es sei denn, die Anbieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und in Schriftform zu.

(3) Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer (nachfolgend „Kunde“). Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss mit der Anbieterin in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, dazu zählen insbesondere auch Körperschaften des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine.

(4) Die AGB können durch die Anbieterin geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung und zur Haftung. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen der AGB vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert oder gesetzliche Regelungen ändern und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind. Beabsichtigte Änderungen der AGB werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform (z. B. Brief, E-Mail) unter drucktechnischer Hervorhebung der jeweiligen Änderungen mitgeteilt.

(4.1) Soweit die Änderungen dem Kunden nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil gewähren und der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden ist, kann er innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Änderung schriftlich widersprechen. Für den Fall des Widerspruchs gelten die bisherigen Regelungen zunächst unverändert fort. Widerspricht der Kunde nicht, gelten nach Ablauf der Widerspruchsfrist die geänderten Regelungen.

(4.2) Kunden, die wiederkehrende Leistungen von der Anbieterin in Anspruch nehmen (sog. Abonnement, bzw. Dauerschuldverhältnis), steht bei Änderungen dieser AGB durch die Anbieterin ein Sonderkündigungsrecht zu, welches sie dazu berechtigt, das entsprechende Dauerschuldverhältnis mit der Anbieterin vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung fristlos und kostenfrei in Schriftform kündigen. Kündigt der Kunde innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil.

(4.3) Der Kunde wird auf diese Folgen in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Das Leistungsspektrum der Anbieterin umfasst eine Vielzahl verschiedener Leistungen auf den Gebieten der Online-Vermarktung von Plattforminhalten (z.B. Unterlizenzierung von Plattforminhalten, Erstellung von Kartografien, DMS, Apps, Online-Marketing, Content Management, Softwareentwicklung, Technischer Support etc.).

(2) Die Anbieterin erbringt die konkrete Leistung nach Auftragserteilung zu den Bedingungen der jeweils angegebenen Leistungsbeschreibung. Dies betrifft insbesondere die Art und den Umfang der Leistungen sowie Preise und die Bearbeitungszeit, in der die Anbieterin den Auftrag abschließt.

§ 3 Vertragsschluss

(1). Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln auf der Website der Anbieterin unter https://corporate.outdooractive.com/ stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags durch die Anbieterin dar, sondern dient zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden (Bestellung).

(2) Die Anbieterin sendet dem Kunden ein auf den Kunden abgestimmtes und verbindliches Angebot mit einem Bestellformular zu. Das Angebot kann der Kunde verbindlich annehmen, indem er das Bestellformular unterzeichnet und der Anbieterin per Post oder als Scan zurücksendet. Mit dem Eingang des unterzeichneten Bestellformulars bei der Anbieterin kommt der Vertrag mit der Anbieterin zustande.

§ 4 Speicherung des Vertragstextes

Die Anbieterin speichert die Bestellung des Kunden und die angegebenen Bestelldaten. Der Kunde hat die Möglichkeit, sowohl die Bestellung als auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor dem Absenden der Bestellung an die Anbieterin auszudrucken.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen, Fälligkeit, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

(1) Kosten und Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Produktangebot der Anbieterin. Alle angegebenen Preise sind Endpreise d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile, einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Höhe einer ggfs. zusätzlich anfallenden Aufwandspauschale hängt ebenfalls vom Produkt ab und ergibt sich aus dem jeweiligen Produktangebot.

(2) Alle Zahlungen erfolgen in frei verfügbaren Mitteln, ohne Abzug oder Aufrechnung und frei von und ohne Abzug von Steuern, Abgaben, Einfuhren, Zöllen, Abgaben, Gebühren und Einbehaltungen jeglicher Art, die derzeit oder in der Folge erhoben werden durch eine staatliche, steuerliche oder andere Behörde, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn eine Vertragspartei gezwungen ist, einen solchen Abzug vorzunehmen, zahlt sie der empfangenden Vertragspartei die zusätzlichen Beträge, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass die empfangende Vertragspartei den vollen Betrag erhält, den diese Vertragspartei ohne den Abzug erhalten hätte

(3)Die Zahlung durch den Kunden erfolgt nach Maßgabe des im Angebot der Anbieterin beigefügten Zahlungsplans. Die von der Anbieterin akzeptierten Zahlungsarten sind Vorkasse und Lastschrift.

(3.1) Bei der Zahlungsart Vorkasse durch Überweisung nennt die Anbieterin dem Kunden ihre Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist vom Kunden auf das angegebene Bankkonto der Anbieterin zu überweisen. Bei Überweisungen aus dem nichteuropäischen Ausland sind etwaige Bankspesen vom Kunden zu tragen.

(3.2) Bei der Zahlungsart (SEPA-) Lastschrift und der erfolgten Übermittlung der Bankverbindungsdaten durch den Kunden, wird die Anbieterin widerruflich ermächtigt, den Rechnungsbetrag von dem angegebenen (Giro-) Konto einzuziehen (SEPA-Mandat). Mit der Angabe des Girokontos bestätigt der Kunde, dass er zum Bankeinzug über das entsprechende Girokonto berechtigt ist und dass das Konto über eine ausreichende Deckung verfügt, damit die fälligen Beträge durch die Anbieterin eingezogen werden können. Der Rechnungsbetrag ist nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation zur Zahlung fällig. Vorabinformation („Pre-Notification“) ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung) durch die Anbieterin an den Kunden, die eine Belastung des Kontos mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Ist der Kunde Unternehmer, so wird die Frist für die Vorabinformation sowohl bei Erstlastschriften als auch bei Folgelastschriften auf einen Tag verkürzt. Die Vorabinformation zum Einzug der SEPA-Lastschrift wird dem Kunden per Email an die von ihm angegebene Email-Adresse gesendet. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die aufgrund der Nichteinlösung oder die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat.

(4) Bei Verträgen mit Kunden aus Ländern außerhalb der EU können weitere Kosten anfallen, die die Anbieterin nicht zu vertreten hat. Diese sind vom Kunden zu tragen. Dazu zählen unter anderem Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (Bspw. Überweisungsgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (Bspw. Zölle).

(5) Die erbrachten Leistungen werden dem Kunden durch die Anbieterin in Rechnung gestellt. Das vereinbarte ­­­­­Entgelt ist – sofern schriftlich nichts Abweichendes vereinbart wurde – sofort mit Erhalt der Rechnung fällig. Die Anbieterin behält sich vor, bis zum Ausgleich der Rechnung zu erbringende Leistungen zurückzubehalten.

(6) Während des Zahlungsverzuges beträgt der Zinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Anbieterin behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

(7) Wiederkehrende Leistungen rechnet die Anbieterin gemäß der im Zahlungsplan individuell vereinbarten Intervallen ab. Kommt der Kunde bei Laufzeitverträgen mit monatlichem Entgelt für zwei Monate oder mehr in Zahlungsverzug, so kann die Anbieterin den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

(8) Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten oder von der Anbieterin anerkannt sind oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zur Forderung der Anbieterin stehen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Besondere Bedingungen für dienstvertragliche Leistungen, Leistungsgegenstand, Schulung

(1) Die Anbieterin bietet verschiedene Dienstleistungen unter anderem auf dem Gebiet des Online Marketings und gestalterische Leistungen, sowie Coachings und Schulungen auf dem Gebiet des Content Managements an. Neben der Analyse des Internetangebotes des Kunden definiert die Anbieterin mit dem Kunden Ziele und Maßnahmen für ein maßgeschneidertes Konzept, bzw. eine Kampagne des Content Managements oder des Onlinemarketings.

(2) Die Anbieterin berät und unterstützt den Kunden bei der Optimierung der Reichweite seiner Inhalte über die Ausgabekanäle der Plattform Outdooractive. Die Anbieterin schuldet allerdings kein bestimmtes Ranking, keine bestimmte sonstige Positionierung und keine bestimmten Zugriffszahlen oder Konversionsraten der Inhalte des Kunden. Ebenso wenig schuldet die Anbieterin einen bestimmten, über die jeweils vereinbarte Leistung hinausgehenden wirtschaftlichen Zweck oder werblichen Erfolg durch die Optimierung der Reichweiten.

(3) Soweit Gegenstand der Vertragsleistung der Anbieterin die Veranstaltung einer Inhouse-Schulung ist, wird diese von dem in der Leistungsbeschreibung benannten Referenten in den Räumlichkeiten des Kunden vor Ort erbracht. Die Anbieterin ist im Bedarfsfall berechtigt, den vorgesehenen Referenten durch eine andere geeignete Person zu ersetzen. Für die Veranstaltung der Schulung geeignete Schulungsräumlichkeiten mit eingerichtetem Computerarbeitsplatz für Demonstrationszwecke sind vom Kunden zu stellen. Spesen (z.B. Verpflegungs-, Übernachtungs-, Tagungsauslagen) sowie anfallende Fahrtkosten der Anbieterin sind im Preis für die Inhouse-Schulung nicht inbegriffen und vom Kunden daher gesondert zu tragen.

§ 7 Besondere Bedingungen für werk- und kaufvertragliche Leistungen, Fälligkeit, Abnahme, Gewährleistung, Eigentumsvorbehalt

(1) Abweichend von § 5 Abs. 4 Satz 2 dieser Bestimmungen wird die Vergütung für vereinbarte und erbrachte Werkleistungen der Anbieterin bei Abnahme der Leistung durch den Kunden fällig, sofern im Zahlungsplan nichts Anderes vereinbart wurde. Der Kunde ist verpflichtet, die im Wesentlichen vertragsgemäße Leistung nach Aufforderung durch die Anbieterin abzunehmen.

(2) Die Anbieterin ist berechtigt, vom Kunden eine oder mehrere Teilabnahmen von abgrenzbaren Teilen der zu erbringenden Werkleistung zu verlangen. Sind alle Leistungsteile abgenommen, so ist die letzte Teilabnahme zugleich die Endabnahme. Einer Teil‑ oder Endabnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb einer von der Anbieterin gesetzten angemessenen Frist nach Übergabe vornimmt oder diese verweigert oder wenn die Leistung vom Kunden genutzt wird.

(3) Die Anbieterin gewährleistet, dass die erbrachten werk- und kaufvertraglichen Leistungen der vertraglich fixierten Leistungsbeschreibung entsprechen.

(3.1) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung der Anbieterin, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Unterlässt der Kunde die Mängelanzeige, so gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Mängelanzeige unverzüglich nach der Entdeckung in Textform vorgenommen werden, anderenfalls gilt die Leistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. § 377 HGB bleibt unberührt. Seiner Untersuchungspflicht ist der Kunde auch im Falle des Rückgriffes des Unternehmers nach § 478 BGB nicht enthoben. Zeigt er in solchen Fällen den von seinem Abnehmer geltend gemachten Mangel nicht sofort an, so gilt die Leistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

(3.2) Ist die Leistung der Anbieterin mangelhaft, so ist die Anbieterin zur Nacherfüllung berechtigt. Die Anbieterin ist unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Kunden berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu bestimmen. Eine Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen. Diese Ziffer gilt nicht im Fall des Rückgriffes nach § 478 BGB.

(3.3) Im Fall der Nacherfüllung bei Mängeln ist die Anbieterin nur insoweit verpflichtet, die hierfür erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege,- Arbeits- und Materialkosten zu tragen, als sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Sache an einen anderen Ort als den Sitz oder die gewerbliche Niederlassung des Kunden, an die geliefert wurde, verbracht wurde. Diese Ziffer gilt nicht im Fall des Rückgriffes nach § 478 BGB.

(3.4) (3.4) Die Mängelansprüche des Kunden einschließlich der Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht im Fall des Rückgriffs nach § 478 BGB, dies gilt ferner nicht in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Dies gilt auch nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch die Anbieterin oder ihre Erfüllungsgehilfen. Der Verkauf gebrauchter Sachen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Mängelansprüche.

(4) (4) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt die vom Kunden bestellte Ware Eigentum der Anbieterin.

§ 8 Besondere Bedingungen für Dauerschuldverhältnisse, Vertragslaufzeit, Abonnements, Rabatte, Vertragsverlängerung, Kündigung

(1) Die jeweilige Vertragslaufzeit richtet sich nach der vom Kunden bestellten vertraglich vereinbarten Leistung. Die Zahlungen sind ab dem Monatsbeginn zu entrichten, der auf die Auslieferung des lauffähigen Produkts folgt, bzw. ab dem für Kampagnen vereinbarten Zeitraum.

(2) Verträge, die eine befristete Vertragslaufzeit haben, enden mit dem Ablauf des vertraglich vereinbarten Leistungszeitraums, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

(3) Für Verträge mit einer Mindestlaufzeit oder für Abonnements gilt folgendes:

(3.1) Die Anbieterin behält sich vor, dem Kunden für den Abschluss eines Abonnements entsprechende Laufzeitrabatte zu gewähren, die von der vom Kunden gewählten Vertragslaufzeit abhängen.

(3.2) Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die vom Kunden ursprünglich gewählte Laufzeit, höchstens jedoch um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform (z.B. Email, Brief) gekündigt wird.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 9 Wechsel des Vertragspartners

Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag vom Kunden auf Dritte bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung der Anbieterin.

10 Mitwirkungspflichten, Leistungsunterbrechung

(1) Ein wesentlicher Faktor für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen durch die Anbieterin ist die Mitwirkung des Kunden. Der Kunde wird die Anbieterin bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Der Kunde stellt der Anbieterin insbesondere alle zur Leistungserbringung notwendigen Daten und Unterlagen kostenfrei zur Verfügung und wird der Anbieterin auf Anfrage alle notwendigen Mitteilungen erteilen.

(2) Bestehen die Leistungen der Anbieterin in der Erstellung von Konzepten oder Analysen bzw. der Unterstützung des Kunden bei deren Ausarbeitung, wird der Kunde die notwendige Mitwirkung leisten und Maßnahmen zur Umsetzung der Konzepte im Rahmen des wirtschaftlich Angemessenen vornehmen.

(3) Der Kunde wird die für die Messung der Besucherzahlen notwendigen Vorkehrungen treffen und das Outdooractive Tracking installieren.

(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder in nicht ausreichendem Maße nach, ist die Anbieterin für diesen Zeitraum von ihren Leistungsverpflichtungen entbunden, soweit die jeweiligen Leistungen wegen der nicht oder nur unzureichenden Erfüllung der Mitwirkungspflichten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden können.

§ 11 Datenschutz, Datensicherheit und Geheimhaltung

(1) Die Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, insb. die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 53 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

(2) Sowohl die Anbieterin als auch der Kunde verpflichten sich, alle sich zugehenden oder bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse bzw. vertraulichen Informationen geheim zu halten, soweit diese nicht allgemein bekannt sind.

(3) Die Anbieterin erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur insoweit, als dies für die Abwicklung der Vertragsbeziehungen zwischen Kunden und der Anbieterin notwendig ist. Zu diesem Zweck speichert die Anbieterin die Bestellung und die angegebenen Bestelldaten des Kunden. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu. Die Anbieterin ist berechtigt, Kundendaten an Dritte zu übermitteln, sofern dies zum Zweck der beauftragten Leistung erfolgt. Im Übrigen gelten die Angaben der Datenschutzerklärung der Anbieterin.

(4) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Fall eines Verstoßes die Anbieterin von Ansprüchen Dritter frei.

(5) Für die Sicherheit der ihm übermittelten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge und verpflichtet sich, Maßnahmen zur Datensicherung sowie gegen den unberechtigten Zugriff auf Daten entsprechend dem jeweils aktuellen Stand der Technik durchzuführen.

(6) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 bis 5 bestehen, so lange Anwendungsdaten im Einflussbereich des Anbieters liegen, auch über das Vertragsende hinaus.

(7) Verletzt der Kunde eine Pflicht nach Absätzen (1) – (6) aus Gründen, die er zu vertreten hat, kann die Anbieterin Schadensersatz nach Maßgabe von § 12 dieser AGB geltend machen.

(8) Die Anbieterin versendet in regelmäßigen Abständen (ca. wöchentlich) Corporate-Newsletter an den Kunden. Mit dem Newsletter informiert die Anbieterin den Kunden über sich und ihre Angebote. Wenn der Kunde den Newsletter empfangen möchte, benötigt die Anbieterin vom Kunden eine valide Email-Adresse sowie Informationen, die ihr die Überprüfung gestatten, dass der Kunde der Inhaber der angegebenen Email-Adresse ist bzw. deren Inhaber mit dem Empfang des Newsletters einverstanden ist. Weitere Daten werden nicht erhoben. Diese Daten werden nur für den Versand der Newsletter verwendet und werden nicht an Dritte weiter gegeben. Mit der Anmeldung zum Newsletter speichert die Anbieterin die IP-Adresse des Kunden und das Datum der Anmeldung. Diese Speicherung dient alleine dem Nachweis im Fall, dass ein Dritter eine Emailadresse missbraucht und sich ohne Wissen des Berechtigten für den Newsletter-Empfang anmeldet. Die Einwilligung zur Speicherung der Daten, der Email-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters kann der Kunde jederzeit widerrufen. Der Widerruf kann über einen Link in den Newslettern selbst, im DMS der Anbieterin oder per Mitteilung an die in § 1 Abs. 1 dieser Nutzungsbedingungen angegebenen Kontaktmöglichkeiten erfolgen.

§ 12 Haftung

(1) Die Anbieterin haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – uneingeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden (grobes Verschulden). Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden aus der der Verletzung von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

(2) Soweit Gegenstand der Vertragsleistung der Anbieterin die Veröffentlichung von Inhalten und/oder Hyperlinks auf Internetseiten Dritter ist, übernimmt die Anbieterin keine Gewährleistung für die Dauer der Verfügbarkeit bzw. des Bestands dieser Veröffentlichungen.

(3) Für einen Schaden wegen eines Datenverlustes beim Kunden haftet die Anbieterin insoweit nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Kunde regelmäßig und anwendungsadäquat Datensicherung durchgeführt und dadurch sichergestellt hat, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

(5) Soweit die Haftung der Anbieterin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Anbieterin.

§ 13 Übereinstimmung mit rechtlichen Vorgaben

(1) Die rechtliche Verantwortung, insbesondere die telemedien- sowie presserechtliche und wettbewerbsrechtliche Verantwortung für den Inhalt der Webseite des Kunden, trägt ausschließlich der Kunde. Die inhaltliche Gestaltung des redaktionellen Teils der Webseite obliegt weiterhin ausschließlich dem Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, sorgfältig zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.

(2) Der Kunde sichert zu, dass er Inhaber sämtlicher für die vertragliche Nutzung der Webseite erforderlichen Rechte ist, insbesondere, dass er über erforderliche Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte verfügt und sie zum Zwecke der Vertragserfüllung auf die Anbieterin übertragen kann, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang.

§ 14 Urheber-, Nutzungs-, sonstige Schutzrechte, Freistellung

(1) Der Kunde räumt der Anbieterin sämtliche für die vertragsgegenständliche Leistungserbringung erforderlichen Nutzungsrechte an Urheber-, sowie Leistungsschutzrechten und sonstigen gewerblichen Schutzrechten, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung sowie Bearbeitung, und zwar zeitlich, örtlich und räumlich unbeschränkt ein. Diese Rechteeinräumung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Rechteeinräumung umfasst auch das Recht, die vorgenannten Nutzungsrechte an zur Vertragserfüllung beauftragte Dritte zu übertragen bzw. unterzulizenzieren sowie zum Suchmaschinenmarketing erforderliche Rechte den Suchmaschinenbetreibern einzuräumen. Bei den der Anbieterin einzuräumenden Nutzungsrechten handelt es sich um einfache Nutzungsrechte.

(2) Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte an allen von der Anbieterin und/oder von Dritten im Auftrag von der Anbieterin für den Kunden erstellten Online-Produkten, insbesondere an Bildern, Texten, Artikeln, Beiträgen, Kommentaren, Bannern, Grafiken, Seitenlayouts, Konzepten, Entwürfen und Analysen verbleiben bei der Anbieterin. Die Anbieterin räumt dem Kunden für die Dauer der Vertragslaufzeit an diesen Online-Produkten nicht ausschließliche (einfache) und räumlich unbeschränkte Rechte ein, diese in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang zu nutzen, zu speichern, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, öffentlich aufzuführen, öffentlich vorzutragen und öffentlich wiederzugeben. Hinsichtlich Kartografieprodukten (Print- und Digitalkarten), gelten die vorgenannten Rechte mit der Einschränkung, dass der Kunde die Kartografieprodukte nur im vertraglich vereinbarten Umfang vervielfältigen darf. Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung ist nicht gestattet. Jedwede weitere Vervielfältigung bedarf des Abschlusses einer Lizenzvereinbarung.

Die Anbieterin räumt dem Kunden für die Dauer der Vertragslaufzeit an Inhalten, die individuell im Auftrag des Kunden gefertigt wurden (Beispiel: Sonderprogrammierungen, Landingpages, Wegenetze, Tourenbeschreibungen), nach erfolgter Abnahme und vollständiger Bezahlung durch den Kunden ein nicht-ausschließbares (einfaches) und räumlich unbeschränktes Recht ein, diese in dem für die Nutzung seiner Website erforderlichen Umfang zu nutzen, zu speichern, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, öffentlich aufzuführen, öffentlich vorzutragen und öffentlich wiederzugeben. Der Kunde hat nicht das Recht, sich als Urheber oder Autor der Materialien zu bezeichnen. Die Anbieterin bleibt in jedem Fall – auch wenn individualvertraglich ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt wurden – berechtigt, die erstellten Materialien im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.

(3) Die dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte sind ohne schriftliche Zustimmung der Anbieterin nicht auf Dritte weiter übertragbar und nicht unterlizenzierbar.

(4) Die Anbieterin ist bei jeder Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Materialien als Urheber zu nennen. Verletzt der Auftraggeber die Pflicht zur Urheberbenennung, ist er verpflichtet, der Anbieterin Schadensersatz zu leisten.

(5) Die Materialien dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Anbieterin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung oder Bearbeitung ist unzulässig. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung hat der Auftraggeber der Anbieterin Schadensersatz zu leisten.

(6) Will der Kunde in Bezug auf die von der Anbieterin erstellten Materialien formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Anbieterin.

(7) Machen Dritte gegen die Anbieterin Ansprüche mit der Behauptung geltend, die Inhalte des Kunden bzw. deren Nutzung durch Suchmaschinenbetreiber oder sonstige Nutzer verstoße gegen gesetzliche Bestimmungen und/oder die Inhalte verletzen ihre Rechte, wird der Kunde die Anbieterin von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern durch die Anbieterin freistellen und etwaige darüber hinaus gehende Kosten und Schäden ersetzen, insbesondere die Anbieterin von den Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung freistellen. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Kunde die Verletzung der Rechte Dritter bzw. gesetzlichen Bestimmungen nicht zu vertreten hat. Der Kunde ist verpflichtet, die Anbieterin im Rahmen des Zumutbaren durch Bereitstellung von Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber den Dritten zu unterstützen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten entsprechend, wenn Dritte wegen der Nichteinhaltung von Zusicherungen des Kunden nach § 13 dieser AGB Ansprüche gegen die Anbieterin geltend machen.

§ 15 Rechtsnachfolge

Die Anbieterin ist berechtigt, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen. Sie wird die Übertragung dem Kunden schriftlich zur Kenntnis bringen. Im Falle einer Übertragung durch die Anbieterin steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung muss binnen 14 Tagen nach Eingang der Übertragungsmitteilung beim Kunden bei der Anbieterin in Textform eingehen. Sie wird wirksam zum Zeitpunkt der Übertragung.

§ 16 Veröffentlichung, Referenz

Die Anbieterin ist berechtigt, auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden in Veröffentlichungen, z.B. im Rahmen von Firmenprospekten oder auf der eigenen Internetseite etc. hinzuweisen. Die Anbieterin ist ferner berechtigt, Bild- und Textdokumentationen über die Zusammenarbeit mit dem Kunden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen.

§ 17 Auftragsdatenverarbeitung

Die Vertragsparteien schließen einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Der entsprechende Vertrag nach der DS-GVO samt den gesetzlich erforderlichen Anlagen ist auf auf der Website der Anbieterin unter https://corporate.outdooractive.com/de/datenschutz-bei-outdooractive/ einsehbar.

§ 18 Rechtsordnung, Erfüllungsort, Gerichtsstand und Vertragssprache

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit der Anbieterin bestehenden Geschäftsbeziehungen ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Immenstadt.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Anbieterin und dem Kunden der Geschäftssitz der Anbieterin. Für Klagen gegen die Anbieterin ist der Geschäftssitz der Anbieterin der ausschließliche Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

(4)  Die Vertragssprache ist Deutsch.

B Zusätzliche Bedingungen für SaaS-Leistungen

Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Outdooractive AG Unternehmenskunden gelten nachfolgend die zusätzlichen Bedingungen für Vertragsabschlüsse über Software as a Service-Leistungen (SaaS), die durch die Anbieterin für den Kunden erbracht werden.

Der Kunde benötigt zur Durchführung seiner Geschäftsprozesse Standardsoftwareanwendungen und Speicherplatz zum Ablegen der erzeugten Anwendungsdaten. Die Anbieterin bietet die zeitweise Nutzung solcher Softwareanwendungen über eine Telekommunikationsverbindung sowie die Möglichkeit zur Ablage von Anwendungsdaten gegen Entgelt an. Mit diesem Vertrag vereinbaren die Vertragspartner, dass die Anbieterin dem Kunden die Nutzungsmöglichkeit für die benötigten Softwareanwendungen zum Zugriff über eine Telekommunikationsverbindung sowie Speicherplatz für seine Anwendungsdaten zur Verfügung stellt.

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung der jeweils vereinbarten Softwareanwendungen (im Folgenden, auch bei Mehrzahl: Anwendung) zur Nutzung ihrer Funktionalitäten, die technische Ermöglichung der Nutzung der Anwendung und die Einräumung bzw. Vermittlung von Nutzungsrechten an der Anwendung sowie die Bereitstellung von Speicherplatz für die vom Kunden durch Nutzung der Anwendung erzeugten und/oder die zur Nutzung der Anwendung erforderlichen Daten (im Folgenden: Anwendungsdaten) gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts. Der Leistungsumfang der jeweiligen Anwendung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung.

§ 2 Vertragsschluss

Die Anbieterin sendet dem Kunden einen auf ihn abgestimmten Vorschlag zu den Konditionen der Bereitstellung der Anwendung zu, der noch kein Verbindliches Angebot darstellt. Der Kunde macht der Anbieterin durch die Rücksendung des unterzeichneten Vorschlages per Post oder als Scan ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages. Der Vertrag kommt zustande, indem die Anbieterin dem Kunden eine Auftragsbestätigung per Post oder als Scan zusendet. Sofern die Auftragsbestätigung Abweichungen vom Angebot enthält, die dessen Präzisierung dienen oder von denen die Anbieterin nach Treu und Glauben mit dem Einverständnis des Kunden rechnen durfte, stellt die Auftragsbestätigung ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben dar.

§ 3 Bereitstellung von Anwendung und Speicherplatz für Anwendungsdaten

(1) Die Anbieterin hält ab dem in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zeitpunkt auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen (im Folgenden, auch bei Mehrzahl: Server) die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Anwendung in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen bereit.

(2) Die Anbieterin haftet dafür, dass die bereit gestellte Anwendung

  • für die sich aus der Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung ergebenden Zwecke geeignet ist,
  • während der gesamten Vertragslaufzeit frei von Mängeln ist,
  • frei von Viren und ähnlicher Schadsoftware ist, welche die Tauglichkeit der Anwendung zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben.

(3) Die Anbieterin übermittelt dem Kunden die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Anzahl von Benutzernamen und Benutzerpasswörtern. Sämtliche Benutzernamen und Kennwörter sind vom Kunden unverzüglich in nur ihm bekannte Namen und Kennwörter zu ändern. Hierbei ist zu beachten, dass Benutzernamen die tatsächlichen Namen (Klarnamen) der Benutzer wiedergeben – anonymisierte Benutzernamen sind nicht zulässig. Evtl. weitere Sicherheitsmaßnahmen sind in der Auftragsbestätigung vereinbart.

(4) Soweit die Anbieterin die Anwendung von Dritten bezieht, muss sie die letzte allgemein am Markt verfügbare Version der jeweiligen Anwendung spätestens drei Monate ab herstellerseitiger allgemeiner Marktfreigabe zur Nutzung durch den Kunden bereithalten. Soweit die Anbieterin eine Anwendung selbst herstellt, sorgt sie dafür, dass die vom ihr hergestellte Anwendung stets dem erprobten Stand der Technik entspricht.

Sofern und soweit mit der Bereitstellung einer neuen Version oder einer Änderung eine für den Kunden nachteilige Änderung von Funktionalitäten der Anwendung, durch die Anwendung unterstützten Arbeitsabläufen des Kunden und/oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen, wird die Anbieterin dies dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung schriftlich ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Die Anbieterin wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.

(5) Die Anbieterin hält auf dem Server ab dem in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zeitpunkt der betriebsfähigen Bereitstellung für die Anwendungsdaten Speicherplatz in dem in der Auftragsbestätigung vereinbarten Umfang bereit. Weitere Einzelheiten zu Speicherplatz und Anwendungsdaten ergeben sich erforderlichenfalls aus der Auftragsbestätigung.

(6) Die Anwendung und die Anwendungsdaten werden auf dem Server regelmäßig, mindestens kalendertäglich, gesichert. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich.

(7) Übergabepunkt für die Anwendung und die Anwendungsdaten ist der Routerausgang des Rechenzentrums der Anbieterin.

(8) Die Systemvoraussetzungen auf Seiten des Kunden ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Für Änderungen am technischen System der Anbieterin gilt die Widerspruchslösung des Abs. 4 Unterabs. 2 entsprechend. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Kunden sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und der Anbieterin bis zum Übergabepunkt ist die Anbieterin nicht verantwortlich.

§ 4 Technische Verfügbarkeit der Anwendung und des Zugriffs auf die Anwendungsdaten

(1) Die Anbieterin schuldet, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes ergibt, die im Folgenden vereinbarte Verfügbarkeit der jeweiligen Anwendung und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt. Unter Verfügbarkeit verstehen die Vertragspartner die technische Nutzbarkeit der Anwendung und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden.

(2) Die Anbieterin stellt dem Kunden die Anwendung ab dem in der Auftragsbestätigung genannten Zeitpunkt bereit, dies jedoch unter Ausschluss der vereinbarten Zeiten angekündigter Nichtverfügbarkeit.

(3) Zur verfügbaren Nutzung zählen auch die Zeiträume während

  • Störungen in oder aufgrund des Zustands von nicht von der Anbieterin oder ihren Erfüllungsgehilfen bereit zu stellenden Teilen der für die Ausführung der Anwendung erforderlichen technischen Infrastruktur;
  • Störungen oder sonstigen Ereignissen, die nicht von der Anbieterin oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen (mit-)verursacht sind, zB. die Überschreitung einer vereinbarten zugelassenen Beanspruchung der Anwendung;
  • unerheblicher Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch;

(4) Angekündigte Nichtverfügbarkeit

(4.1) Die Anbieterin ist in Zeiten der angekündigten Nichtverfügbarkeit berechtigt, die Anwendung und/oder Server zu warten, zu pflegen, Datensicherungen oder sonstige Arbeiten vorzunehmen. Angekündigte Nichtverfügbarkeiten und deren voraussichtliche Dauer werden dem Kunden mindestens 7 Tage im Voraus angekündigt. Diese Frist kann in begründeten Ausnahmefällen verkürzt werden.

(4.2) Nutzung der Anwendung in Zeiten der angekündigten Nichtverfügbarkeit

Wenn und soweit der Kunde in Zeiten der angekündigten Nichtverfügbarkeit die Anwendung nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei der Nutzung einer Anwendung in Zeiten der angekündigten Nichtverfügbarkeit zu einer Leistungsreduzierung oder -einstellung, besteht für den Kunden kein Anspruch auf Mangelhaftung oder Schadensersatz.

(5) Störungsbehebung

Die Anbieterin trägt im Falle von ungeplanten Nichtverfügbarkeiten der Anwendung dafür Sorge, dass die Störungsbeseitigung innerhalb angemessener Zeit eingeleitet und der Kunde hierüber informiert wird. Der Anbieter trägt ferner dafür Sorge, die gemeldete bzw. bemerkte technische Störung in einer dem Umfang der Störung angemessenen Zeit beseitigt wird.

§ 5 Nichterfüllung von Hauptleistungspflichten

(1) Kommt die Anbieterin den in §§ 3 bis 4 vereinbarten Verpflichtungen nicht vollständig nach, gelten die folgenden Regelungen.

(2) Gerät die Anbieterin mit der erstmaligen betriebsfähigen Bereitstellung der Anwendung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach Abschnitt A § 12. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Anbieter eine vom Kunden gesetzte zweiwöchige Nachfrist nicht einhält, d.h. innerhalb der Nachfrist nicht die volle vereinbarte Funktionalität der Anwendung zur Verfügung stellt.

(3) Kommt die Anbieterin nach erstmaliger betriebsfähiger Bereitstellung der Anwendung und/oder der Anwendungsdaten den vereinbarten Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, so verringert sich die monatliche Nutzungspauschale nach § 9 Abs. 1 anteilig für die Zeit, in der die Anwendung und/oder die Anwendungsdaten dem Kunden nicht in dem vereinbarten Umfang bzw. der Speicherplatz nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung standen. Bei der Bemessung der Minderung sind die Schwere, der Zeitpunkt und die Dauer der Störung zu berücksichtigen. Der Betrag wird dem Kunden als Gutschrift angerechnet.

(4) Ist eine Nutzung einer Anwendung nicht innerhalb einer der Schwere und dem Zeitpunkt angemessenen Frist, nachdem die Anbieterin vom Mangel Kenntnis erlangt hat , wiederhergestellt, so kann der Kunde unabhängig von dem Grund der Nichterfüllung, jedoch nicht, wenn ausschließlich höhere Gewalt vorliegt, das Vertragsverhältnis in Bezug auf die Nutzung der betroffenen Anwendung ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen.

(5) Die Anbieterin hat darzulegen, dass sie den Grund für die verspätete Bereitstellung oder den Leistungsausfall nicht zu vertreten hat. Hat der Kunde den Leistungsausfall der Anbieterin nicht angezeigt, so hat er im Bestreitensfall zu beweisen, dass die Anbieterin anderweitig Kenntnis davon erlangt hat.

§ 6 Sonstige Leistungen der Anbieterin

(1) Die Anbieterin übersendet dem Kunden auf dessen schriftlichen oder in Textforma angezeigten Wunsch am Ende der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zeiteinheit gegen gesonderte Vergütung eine vollständige Kopie sämtlicher Anwendungsdaten auf üblichen Datenträgern (Backup). Die Pflichten der Anbieterin nach Art. 20 DSGVO bleiben hiervon unberührt. Weitere Einzelheiten werden in der Auftragsbestätigung vereinbart.

(2) Die Anbieterin stellt dem Kunden einmalig bei Vertragsbeginn ein elektronisches, ausdruckbares und in deutscher Sprache abgefasstes Benutzerhandbuch in pdf. Format für jede Anwendung zur Verfügung. Darüber hinaus wir dem Kunden ein Link genannt, unter dem das jeweilige Benutzerhandbuch permanent zum Abruf bereitsteht.

Sofern eine Aktualisierung der Anwendung nach § 3 Abs. 4 vereinbart ist und erfolgt, wird das Benutzerhandbuch entsprechend angepasst.

Der Kunde ist berechtigt, die zur Verfügung gestellte Dokumentation unter Aufrechterhaltung vorhandener Schutzrechtsvermerke zu speichern, auszudrucken und für Zwecke dieses Vertrags in angemessener Anzahl zu vervielfältigen. Im Übrigen gelten die unter § 7 für die Anwendung vereinbarten Nutzungsbeschränkungen für die Dokumentation entsprechend.

(3) Der Kunde kann einen automatisch generierten Report jederzeit in seinem DMS einsehen.

(4) Weitere Leistungen der Anbieterin können jederzeit schriftlich oder in Textform vereinbart werden, insb. Schulungen zu Anwendungen. Solche weiteren Leistungen werden gegen Erstattung des nachgewiesenen Aufwands zu den im Zeitpunkt der Beauftragung allgemein geltenden Preisen der Anbieterin erbracht.

§ 7 Nutzungsrechte an und Nutzung der Anwendung, Rechte der Anbieterin bei Überschreitung der Nutzungsbefugnisse

(1) Nutzungsrechte an der Anwendung

(1.1) Der Kunde erhält an der Anwendung einfache (nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare), auf die Laufzeit dieses Vertrags beschränkte Nutzungsrechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.

(1.2) Eine physische Überlassung der Anwendung an den Kunden erfolgt nicht. Der Kunde, gemäß Definition in Teil A§1Nr(3), darf die Anwendung nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten durch eigenes Personal, hierzu zählen auch durch den Kunden beispielsweise über Personaldienstleister zeitlich befristete eingesetzte Personen, nutzen. Eine Nutzung im Auftrag Dritter oder für andere Unternehmen für die der Kunde z.B. einen Geschäftsbesorgungsvertrag unterhält oder dabei ist abzuschließen, ist ausgeschlossen.

Eine Nutzung der Anwendung in einem Unternehmerverbund setzt den Abschluss eines eigenen Nutzungsvertrag durch jedes diesem Verbund angeschlossenen Unternehmens mit der Anbieterin voraus.

(1.3) Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an der Anwendung vorzunehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern notwendig sind, sofern die Anbieterin sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Fehlerbeseitigung außer Stande ist.

(1.4) Sofern die Anbieterin während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die Anwendung vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.

(1.5) Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insb. nicht berechtigt, die Anwendung über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Anwendung Dritten zugänglich zu machen. Insb. ist es nicht gestattet, die Anwendung zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insb. nicht zu vermieten oder zu verleihen.

(2) Verpflichtungen des Kunden zur sicheren Nutzung

(2.1) Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der Anwendung durch Unbefugte zu verhindern insbesondere die sich aus § 10 ergebenden Sicherheitsvorkehrungen zu beachten.

(2.1) Der Kunde haftet dafür, dass die Anwendung nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insb. Anwendungsdaten, erstellt und/oder auf dem Server gespeichert werden.

(3) Verletzung der Bestimmungen nach Abs. 1 und 2 durch den Kunden

(a) Verletzt der Kunde die Regelungen in Abs. 1 oder 2 aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann die Anbieterin den Zugriff des Kunden auf die Anwendung oder die Anwendungsdaten nach vorheriger Benachrichtigung in Textform sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.

(b) Verstößt der Kunde rechtswidrig gegen Abs. 2.2, ist die Anbieterin berechtigt, die dadurch betroffenen Daten bzw. Anwendungsdaten zu löschen. Im Fall eines rechtswidrigen Verstoßes durch Nutzer hat der Kunde der Anbieterin auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insb. dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.

Verletzt der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung der Anbieterin weiterhin oder wiederholt die Regelungen in Abs. 1 oder 2, und hat er dies zu vertreten, so kann die Anbieterin den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.

(c) Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung der Anwendung durch Dritte (oder durch nicht vom Kunden benannte Nutzer) schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe der monatlichen Grundpauschale zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt vorbehalten; in diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.

(d) Hat der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten, so kann die Anbieterin Schadensersatz geltend machen.

(4) Rechte des Kunden an etwa entstehenden Datenbanken/Datenbankwerken

Sofern und soweit während der Laufzeit dieses Vertrags, insb. durch Zusammenstellung von Anwendungsdaten, durch nach diesem Vertrag erlaubte Tätigkeiten des Kunden auf dem Server der Anbieterin eine Datenbank, Datenbanken, ein Datenbankwerk oder Datenbankwerke entstehen, haben der Kunde und die Anbieterin die einfachen, nicht ausschließlichen, übertragbaren, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte an diesen Inhalten.

§ 8 Haftung für Rechte Dritter

(1) Die Anbieterin wird den Kunden von Rechten Dritter bzw. von deren Geltendmachung und von einer daraus resultierenden Beeinträchtigung der Erbringung vereinbarter Leistungen unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den vollen Zugriff auf die Anwendungsdaten ermöglichen.

(2) Der Kunde ist, sofern und soweit die Rechte Dritter ihn im Gebrauch der Anwendung beeinträchtigen, nicht zur Vergütung verpflichtet.

(3) Eine nicht vorhandene Nutzbarkeit der Anwendung und/oder der Anwendungsdaten aus rechtlichen Gründen nach Abs. 1 gilt als Verfügbarkeit im Sinne des § 4 Abs.3.

(4) Soweit die Anbieterin nicht oder nicht mehr über die Rechte verfügt, die sie benötigt, um den Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen, insb. über die notwendigen Nutzungsrechte an Software und Dokumentationen, und die Anwendung länger als in der Auftragsbestätigung vereinbart nicht nutzbar ist bzw. sind, gelten § 5 Abs. 3 und 5 entsprechend.

(5) Die Anbieterin hält den Kunden auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die diese aus ihren Rechten gegen den die Anwendung vertragsgemäß nutzenden Kunden geltend machen. Die Vertragspartner werden sich unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche geltend gemacht werden.

(6) Die Anbieterin haftet nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch den Kunden, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte ergibt. In diesem Fall stellt der Kunde die Anbieterin auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter.

§ 9 Entgelt

(1) Die Vergütung für die zu erbringenden Leistungen der Nutzungsgewährung bzgl. der Anwendung und der Zurverfügungstellung von Speicherplatz einschließlich der Datensicherung setzt sich aus einer Grundpauschale und aus nutzungsabhängigen Vergütungen nach Maßgabe von Abs. 2 zusammen.

(2) Die Anbieterin ist berechtigt, die vereinbarten Preise für die vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen. Die Anbieterin wird diese Preiserhöhungen dem Kunden schriftlich oder per E-Mail bekannt geben; die Preiserhöhungen gelten nicht für die Zeiträume, für die der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des bisherigen Preises, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von drei Wochen zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen; macht er von diesem Kündigungsrecht Gebrauch, so werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung die nicht erhöhten Preise berechnet. Auf dieses Kündigungsrecht wird der Anbieter den Kunden zusammen mit jeder Ankündigung hinweisen.

(3) Im Übrigen gelten die Regelungen aus Abschnitt A. Abs. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Outdooractive AG gegenüber Unternehmenskunden

§ 10 Pflichten und Obliegenheit des Kunden

Der Kunde wird alle Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrags erforderlich sind. Er wird insbesondere

  1. die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Der Kunde wird die Anbieterin unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten;
  2. die in § 3 Abs. 8 iVm. der Auftragsbestätigung vereinbarten Zugangsvoraussetzungen schaffen;
  3. die Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte nach § 7 einhalten, insb. keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von der Anbieterin betrieben werden eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze der Anbieterin unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern;
  4. den im Rahmen der Vertragsbeziehung und/oder unter Nutzung der Anwendung möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten und Informationen an Dritte zu Werbezwecken nutzen;
  5. die Anbieterin von Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Anwendung durch ihn beruhen oder die sich aus vom Kunden verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Anwendung verbunden sind;
  6. die berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen dieses Vertrags einzuhalten;
  7. dafür Sorge tragen, dass er (z.B. bei der Übermittlung von Texten/Daten Dritter auf den Server der Anbieterin) alle Rechte Dritter an von ihm verwendetem Material beachtet;
  8. nach § 11 Abs. 2 die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er bei Nutzung der Anwendung personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;
  9. vor der Versendung von Daten und Informationen an die Anbieterin diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;
  10. wenn er zur Erzeugung von Anwendungsdaten mit Hilfe der Anwendung der Anbieterin Daten übermittelt, diese regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen;
  11. sofern und soweit ihm einvernehmlich die technische Möglichkeit dazu eröffnet wird, regelmäßig die auf dem Server gespeicherten Anwendungsdaten durch Download sichern; unberührt bleibt die Verpflichtung des Anbieters zur Datensicherung nach § 3 Abs. 6 und zur Übermittlung eines Backups nach § 6 Abs. 1.

§ 11 Datensicherheit, Datenschutz

(1) Die Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, insb. die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 53 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

(2) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist und erforderlichenfalls die Einwilligungen Betroffener eingeholt hat. Der Kunde stellt im Fall eines Verstoßes die Anbieterin von Ansprüchen Dritter frei.

(3) Die Anbieterin wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrags erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.

(4) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 bis 3 bestehen, so lange Anwendungsdaten im Einflussbereich des Anbieters liegen, auch über das Vertragsende hinaus.

(5) Die Vertragspartner schließen nach Maßgabe von § 62 BDSG bzw. Art. 28 DSGVO die als Anhang 1 angefügte Vereinbarung über die Auftragsdatenvereinbarung. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und der Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung geht Letztere Ersterem vor.

§ 12 Sanktion bei Verletzung der Verpflichtungen nach §§ 11

Verletzt ein Vertragspartner eine Pflicht nach den §§ 11 oder die Anbieterin eine Verpflichtung aus der Vereinbarung zur Auftragsdatenvereinbarung (Anhang 1) aus Gründen, die er zu vertreten hat, so wird für jeden Fall der schuldhaften Verletzung eine vom verletzen Vertragspartner zu bestimmende, angemessene Vertragsstrafe fällig, deren Höhe im Streitfall auf Veranlassung des verletzenden Vertragspartners durch das zuständige Gericht auf Angemessenheit überprüft werden kann.

§ 13 Ansprechpartner und Eskalationsstufe

(1) Die Vertragspartner benennen schriftlich zu Zwecken der Kanalisierung der – insb. bei Störungen im Leistungsgefüge erforderlichen – Kommunikation jeweils einen Hauptansprechpartner, der für den jeweiligen Vertragspartner rechtlich verbindliche Erklärungen abgeben kann oder solche Erklärungen innerhalb von sechs Werktagen, nachdem ihm der Hauptansprechpartner des anderen Vertragspartners einen Sachverhalt und das Bedürfnis nach Entscheidung schriftlich mitgeteilt hat, herbeiführen kann.

(2) Ist eine Abstimmung auf der Ebene der Hauptansprechpartner nicht innerhalb von zwölf Werktagen nach Mitteilung des Sachverhalts und des Entscheidungsbedürfnisses getroffen, ist der Vorgang unverzüglich der jeweiligen Geschäftsführung der Vertragspartner oder der von diesen benannten Vertretern zur Entscheidung vorzulegen. Diese Eskalationsstufe soll innerhalb einer Frist von weiteren zwölf Werktagen ab Eingang des Vorgangs eine abschließende Entscheidung treffen.

(3) Die vorstehend vorgegebenen Eskalationsfristen führen nicht zur Hemmung von in diesem Vertrag einschließlich Anhängen vereinbarten Reaktions-, Ausführungs-, Wiederherstellungs- oder sonstigen Fristen.

§ 14 Pflichten bei und nach Beendigung des Vertrags

Zu dem in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit Beendigung des Vertragsverhältnisses, ist der Anbieter verpflichtet, die vom Kunden gespeicherten Anwendungsdaten und ggf. sonst auf dem nach § 2 Abs. 5 bereit gestellten Massenspeicher gespeicherte Daten diesem auf einem Internetlink zum Download zur Verfügung zu stellen, bzw. elektronisch zu übersenden.

Daneben ist der Anbieter verpflichtet, auf Wunsch des Kunden sämtliche vom Kunden gespeicherte Daten einem vom Kunden benannten Dritten auf einem üblichen Datenträger oder im Wege der Datenfernübertragung zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter die entstandenen notwendigen und nachgewiesenen Kosten zu ersetzen. Hiervon unberührt bleiben die Pflichten der Anbieterin nach Art. 20 DSGVO.

§ 15 Geltung des Abschnitts A dieser AGB

Im Übrigen gelten die Regelungen des Abschnitts A. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Outdooractive AG für Unternehmenskunden.