Stand 14. August 2023

Zusätzliche Bedingungen zur Nutzung der Outdooractive DATA API

Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Outdooractive AG für Unternehmenskunden (einsehbar hier) gelten nachfolgend die zusätzlichen Bedingungen für die Nutzung der Outdooractive DATA API.

 

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Data-API (nachfolgend „AGB DATA API“) gelten für alle Verträge zwischen der Outdooractive AG, Missener Straße 18, 87509 Immenstadt, Telefon: Tel.: +49 8323 8006-0, Telefax: +49 8323 8006-190, E-Mail: info@outdooractive.com, Registergericht: Amtsgericht Kempten, Registernummer: HRA 8939; Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE 261805298, vertreten durch den Geschäftsführer Hartmut Wimmer (nachfolgend „Anbieterin“) und ihren Kunden (nachfolgend: „API-Nutzer“), die die Nutzung der Outdooractive DATA API (nachfolgend: „API“ bzw. „APIs“) zum Gegenstand haben, selbst wenn dies nicht nochmals gesondert vereinbart wird. Die AGB DATA API gelten zusätzlich zu den AGBs für den Geschäftskundenbereich (B2B AGB). Im Fall von Widersprüchen zwischen der B2B AGB und der AGB DATA API gehen Letztere Ersteren vor.

(2) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, gelten ausschließlich diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages gültigen Fassung. Die jeweils neueste Fassung der AGB kann jederzeit unter https://www.outdooractive.com/de/api-agb.html/ eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Der API-Nutzer stimmt durch die Nutzung der API der Anwendung dieser AGB ausdrücklich zu und verzichtet auf die Geltendmachung eigener abweichender Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufs- und Zahlungsbedingungen. Andere Geschäftsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn die Anbieterin diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende Geschäftsbedingungen des API-Nutzers finden nur dann Anwendung, wenn diese gesondert, ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Sollte der API-Nutzer hiermit nicht einverstanden sein, muss er die Anbieterin hierauf sofort schriftlich hinweisen.

(3) API-Nutzer im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer im Sinne der §§ 14, 310 Abs. 1 BGB, also jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine Bereitstellung der Anwendung an Verbraucher ist ausgeschlossen.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem API-Nutzer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch die Anbieterin maßgebend.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Die Anbieterin stellt dem API-Nutzer APIs (Application Programming Interface) bereit, mit deren Hilfe Nutzer auf Inhalte der Plattform Outdooractive zugreifen können, um diese auf ihrer Internetseite, in ihren Applikationen, Widgets oder anderen elektronischen Medien zu verwenden.

(2) Welche Daten die Anbieterin über die jeweiligen APIs zur Verfügung stellt, wird in der jeweiligen API Dokumentation festgelegt.

(3) Über die APIs werden, abgesehen von IP-Adressen, keine personenbezogenen Daten der Nutzer der Plattform Outdooractive bzw. der Kunden der Anbieterin übertragen.

 

§ 3 Vertragsschluss

Soweit der Vertrag nicht bereits gemäß § 3 der B2B-AGB zustande kommt, kommt ein Vertrag durch Registrierung als Nutzer (Angebot) und der Eröffnung des Zuganges zum registrierten Bereich durch die Anbieterin (Annahme des Angebotes). In jedem Fall begründet die Inanspruchnahme der API-Leistungen einen Vertragsschluss.

 

§ 4 Definitionen

(1) „Applikation“ im Sinne dieser AGB ist jede Software, die lesend und/oder schreibend auf die APIs zugreifen kann.

(2) „API key“ und „project key“ im Sinne dieser AGB sind dem API-Nutzer durch die Anbieterin zugeteilte digitale Schlüssel, über die der API-Nutzer identifiziert werden kann und durch die er für die Nutzung der jeweiligen API berechtigt wird.

 

§ 5 Zustimmungserfordernis vor öffentlicher Zugänglichmachung

(1) Eine öffentliche Zugänglichmachung der Inhalte der APIs in einer Applikation darf nur nach vorheriger Abnahme durch die Anbieterin erfolgen. Websites sind hierzu zwei Wochen vor ihrer Live-Schaltung auf einem Vorschau-System zugänglich zu machen, Apps in einer Test-Ausfertigung zu übermitteln.

(2) In der Abnahme werden die zu veröffentlichenden Angebote im Hinblick auf ihre Konformität mit den API-Guidelines geprüft. Insbesondere die Einhaltung der Kennzeichnungspflichten nach § 8 ist verbindlich und Voraussetzung für eine Abnahme.
Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt eine schriftliche Freigabe durch die Anbieterin. Die Anbieterin verpflichtet sich, eine Abnahme innerhalb von maximal fünf Werktagen nach Übermittlung der Zugangsdaten bzw. der Test-App durchzuführen.

 

§ 6 Verfügbarkeit des Angebots

(1) Die Anbieterin stellt dem API-Nutzer den Zugriff auf die jeweiligen APIs ab dem Zeitpunkt der Aushändigung der/des API keys bzw. der/des project keys bereit, dies jedoch unter Ausschluss der vereinbarten Zeiten angekündigter Nichtverfügbarkeit.

(2) Zur verfügbaren Nutzung zählen auch die Zeiträume während

  • Störungen in oder aufgrund des Zustands von nicht von der Anbieterin oder ihren Erfüllungsgehilfen bereit zu stellenden Teilen der für den Zugriff auf die APIs erforderlichen technischen Infrastruktur;
  • Störungen oder sonstigen Ereignissen, die nicht von der Anbieterin oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen (mit-)verursacht sind, z.B. die Überschreitung einer vereinbarten zugelassenen Beanspruchung der Anwendung;
  • unerheblicher Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch;

(3) Angekündigte Nichtverfügbarkeit

(3.1) Die Anbieterin ist in Zeiten der angekündigten Nichtverfügbarkeit berechtigt, den Zugriff auf die APIs zu beschränken oder einzustellen, um Server zu warten, zu pflegen sowie Datensicherungen oder sonstige Arbeiten vorzunehmen. Angekündigte Nichtverfügbarkeiten und deren voraussichtliche Dauer werden dem Kunden mindestens 7 Tage im Voraus angekündigt. Diese Frist kann in begründeten Ausnahmefällen verkürzt werden.

(3.2) Nutzung der Anwendung in Zeiten der angekündigten Nichtverfügbarkeit

Wenn und soweit der API-Nutzer in Zeiten der angekündigten Nichtverfügbarkeit die Anwendung nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei der Nutzung einer Anwendung in Zeiten der angekündigten Nichtverfügbarkeit zu einer Leistungsreduzierung oder -einstellung, besteht für den Kunden kein Anspruch auf Mangelhaftung oder Schadensersatz.

 

§ 7 Nutzungsrechte und Nutzungsbeschränkungen

(1) Die Anbieterin räumt dem API-Nutzer für die Dauer des Nutzungsvertrags das beschränkte, nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und weltweite Recht zur Nutzung der über die APIs bezogenen Inhalte zum Zweck der Darstellung der Inhalte innerhalb seiner Applikation ein.

(2) Eine über Abs. 1 hinausgehende Nutzung der APIs oder der über die APIs abgerufenen Inhalte ist untersagt und bedarf der für jeden einzelnen Fall der schriftlichen Genehmigung der Anbieterin. Insbesondere ist es dem API-Nutzer untersagt, die über die APIs bezogenen Inhalte entgeltlich zu verbreiten oder zugänglich zu machen, sie zu verkaufen, vermieten, verändern, zu dekompilieren sowie umzuwandeln. Soweit eine Speicherung und/oder Vervielfältigung der Inhalte zwingend nötig ist (Beispiel: Speicherung der Inhalte auf den Servern der API-Nutzer), ist dies dem API-Nutzer mit der Maßgabe gestattet. In diesem Fall dürfen die API-Inhalte nicht verändert, verfälscht oder verfremdet werden. Die Quelleninformationen sowie die Lizenzen sind gem. § 8 zu kennzeichnen.

(3) Die APIs der Anbieterin dürfen nicht in einem Umfang genutzt werden, der die Stabilität der Server der Anbieterin beeinträchtigt (z.B.: Massen-Downloads).

(4) Die APIs dürfen nicht für den Betrieb oder die Bewerbung von rechtswidrigen Internetseiten genutzt werden.

 

§ 8 Pflichten und Obliegenheiten des API-Nutzers

(1) Die über die APIs der Anbieterin bezogenen Inhalte müssen stets dem aktuellen Stand der Datenbank der Anbieterin entsprechen. Zu diesem Zweck ist der API-Nutzer verpflichtet, die von der Anbieterin über die API bezogenen Inhalte mindestens alle 24 Stunden zu aktualisieren.

(2) Die Applikation des API-Nutzers ist so auszugestalten, dass eine deutliche Distanzierung von der Anbieterin zu erkennen ist. Insbesondere darf die Applikation nicht den Eindruck erwecken, ein Angebot der Anbieterin zu sein.

(3) Der Bezug der Inhalte über die APIs der Anbieterin ist vom API-Nutzer kenntlich zu machen. Insbesondere muss der API-Nutzer die folgenden Vorgaben einhalten.

(3.1) Der API-Nutzer muss auf die Herkunft der genutzten Daten hinweisen. Hierzu ist im Impressum folgender Hinweis anzubringen: Diese Webseite nutzt Technologie und Inhalte der Outdooractive Plattform. Der Hinweis ist mit dem Logo der Anbieterin zu versehen. Hinweistext und Logo müssen auf die Homepage der Anbieterin verlinken. Der Link darf im Falle von Webseiten nicht tiefer als Navigationshierarchie „zwei“ eingebaut werden und muss deutlich sichtbar sein. Ein abweichender Hinweistext darf nur nach Zustimmung durch die Anbieterin in Textform verwendet werden.

(3.2) Urheberrechtliche Verpflichtungen sind zu wahren. Soweit keine abweichende Regelung in Textform getroffen wurde muss der API-Nutzer bei allen Detailansichten der über die APIs bezogenen Inhalte die Quelle und den Autor des jeweiligen Inhalts, einschließlich dessen Logos zitieren. Auf bestehende Lizenzen ist hinzuweisen und, soweit verfügbar, auf den Lizenztext unter Einhaltung der jeweiligen Lizenzvorgaben zu verlinken. Sätze 2 und 3 gelten nicht, soweit der API-Nutzer entweder selbst Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte des jeweiligen Inhalts oder gem. § 31 Abs. 3 S.2 UrhG zur Nutzung berechtigt ist. In jedem Fall müssen Inhalte mindestens einen suchmaschinenrelevanten Link zur Homepage der Anbieterin enthalten.

(3.3) Abs. 3.2 ist auch auf Bildmaterial mit der Maßgabe anzuwenden, dass der API-Nutzer, auch wenn er Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts ist, den Urheber bzw. Lichtbildner gem. § 13 UrhG dem jeweiligen Bild eindeutig zuordenbar nennen muss.

(3.4) Einzelheiten zur Kennzeichnung, insbesondere deren technischen Umsetzung ergeben sich aus der API-Dokumentation einschließlich der der Richtlinien zur Kennzeichnung. Diese sind Vertragsbestandteil und werden dem API-Nutzer spätestens bei Vertragsbeginn ausgehändigt. Sie können jederzeit unter http://developers.outdooractive.com/Overview/Guidelines.html abgerufen und ausgedruckt werden.

(3.5) Die Anbieterin ist berechtigt, die Einzelheiten der Hinweispflichten bei Änderung der Gesetzeslage oder wesentlicher Änderung des Standes der Technik anzupassen. Derartige Änderungen wird die Anbieterin dem API-Nutzer spätestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung in Textform ankündigen. Widerspricht der API-Nutzer der Änderung nicht in Textform innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Die Anbieterin wird den API-Nutzer bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.

(4) Die mittels der APIs bezogenen Inhalte dürfen in der Applikation des API-Nutzers NICHT für eine Suchmaschinenindizierung freigegeben werden. Dazu sind alle Seiten mit Inhalten, die von den APIs bezogen werden, mit dem HTML robots meta tag „noindex“ zu versehen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Inhalte, bei denen der Nutzer selbst die Quelle der bezogenen Inhalte ist.

(5) Soweit durch die jeweils verwendete API kein automatisiertes Tracking erfolgt, hat der Nutzer verpflichtet die Inhalte bei jeder Darstellung mit dem von Outdooractive vergebenen Tracking-Code zu versehen. Dieser Code wird über die jeweilige API-Dokumentation definiert. Änderungen sind vom Nutzer zeitnah nachzuvollziehen.

 

§ 9 Datensicherheit, Datenschutz

(1) Die Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, insb. die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 53 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

(2) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der API-Nutzer personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Fall eines Verstoßes die Anbieterin von Ansprüchen Dritter frei. Die Applikation des API-Nutzers darf insbesondere keine Funktionen enthalten, mit denen Nutzernamen oder Passwörter der Nutzer der Plattform Outdooractive oder Kunden der Anbieterin abgefragt, erhoben oder in anderer Weise verarbeitet werden.

(3) Die Anbieterin wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrags erfordert. Der API-Nutzer stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.

(4) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 bis 3 bestehen, so lange Anwendungsdaten im Einflussbereich des Anbieters liegen, auch über das Vertragsende hinaus.

(5) Verletzt der API-Nutzer eine Pflicht nach Absätzen (1) – (4) aus Gründen, die er zu vertreten hat, so kann die Anbieterin Schadensersatz nach Maßgabe von § 11 dieses Vertrages geltend machen.

 

§ 10 Haftung für Rechte Dritter

(1) Die Anbieterin haftet nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch den API-Nutzer, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte ergibt. In diesem Fall stellt der Kunde den Anbieter auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter.

(2) Verstößt der API-Nutzer gegen seine Aktualisierungsverpflichtung aus § 8 Abs. 1 dieser AGB und kommt es hierdurch zur Verletzung von Rechten Dritter oder zur Verzögerung der Beseitigung eines der Anbieterin bekannt gewordenen Rechtsverstoßes, wird der API-Nutzer die Anbieterin von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern durch die Anbieterin freistellen und etwaige darüberhinausgehende Kosten und Schäden ersetzen, insbesondere die Anbieterin von den Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung freistellen. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der API-Nutzer die Verletzung der Rechte Dritter bzw. gesetzlicher Bestimmungen nicht zu vertreten hat.

 

§ 11 Haftung und Haftungsgrenzen

(1) Die Vertragspartner haften einander bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihnen sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Vertragspartner im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

(3) Im Übrigen haftet ein Vertragspartner nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind, ebenso alle diejenigen Pflichten, die im Fall einer schuldhaften Verletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt; Abs. 1 und 2 bleiben unberührt.

(4) Ein Vertragspartner ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe nur verpflichtet, wenn dies dieser Vertrag ausdrücklich vorsieht. Eine Vertragsstrafe braucht nicht vorbehalten zu werden. Die Aufrechnung mit ihr und gegen sie ist zulässig.

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

§ 12 Kündigung

(1) Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien jederzeit in Textform gekündigt werden.

(2) Mit Beendigung des Nutzungsvertrags erlischt das Nutzungsrecht des API-Nutzers an den Inhalten. Der API-Nutzer ist verpflichtet, sämtliche Daten, die er durch die Nutzung der APIs erlangt hat, nach Beendigung des Nutzungsvertrags unverzüglich zu löschen.

(3) Mit Beendigung des Nutzungsvertrags wird der Zugang der Applikation des API-Nutzers zu den APIs beendet. Der API-Nutzer ist verpflichtet, sämtliche Abfragen an die APIs von allen von ihm zu verantwortenden Applikationen unverzüglich einzustellen. Eine Abrufbarkeit der Inhalte nach Vertragsende stellt keine erneute Einräumung von Nutzungsrechten dar.

 

§ 13 Höhere Gewalt

Keiner der Vertragspartner ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. lnsb. folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:

  • von dem Vertragspartner nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion
  • Überschwemmung,
  • Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo,
  • über 6 Wochen andauernder und von dem Vertragspartner nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf,
  • nicht von einem Vertragspartner beeinflussbare technische Probleme des Internets.

Jeder Vertragspartner hat den anderen über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.

 

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(2) Im Übrigen gelten die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Outdooractive AG für Unternehmenskunden. Hiervon abgesehen bestehen keine Nebenbestimmungen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Textformerfordernisses.

(3) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts.