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Umgang mit illegalen Trails und Touren

Viele Destinationen leiden unter den Konflikten, die Mountainbiker erzeugen, indem diese auf unerlaubten Trails unterwegs sind und dieselben Wege benutzen, wie die Wanderer. Dabei gilt es zu unterscheiden, ob es sich um illegale Trails handelt, also um Wege, die widerrechtlich gebaut oder befahren werden, oder ob es sich um Wege handelt, deren Befahrung von Gesetztes wegen erlaubt ist, aber auf denen es dennoch Konflikte durch die Mehrfachnutzung gibt – der Klassiker sind Moutainbiker vs. Wanderer, es gibt dies aber auch mit Reitern auf Wanderwegen, Skitourengängern auf Skipisten oder Fußgängern auf Ski-Langlaufloipen.

Illegale Trails

Tatsächlich illegal sind alle Trails, die von Bikern auf fremdem Grund errichtetet werden. Es ist ganz eindeutig Sachbeschädigung, wenn Trails baulich angelegt werden, sofern kein Weg vorhanden ist.

Regelverstöße

Es gibt gesetzliche Regelungen, bei denen die Nutzung eines Gebietes oder die Nutzung der Wege eingeschränkt wird. Dies ist der Fall in den einzelnen Ländern bzw. Bundesländern per Gesetze: Die Regelungen sind auch unterschiedlich in den einzelnen Ländern, z.B. ist in Österreich das Befahren von Wegen mit dem Mountainbike verboten, wo es nicht ausdrücklich erlaubt ist.

In Deutschland ist dies Gesetzeslage leider auch in jedem Bundesland unterschiedlich. Die DIMB (Deutsche Initiative Mountainbike) setzt sich für die Freigabe der Trails für die Biker ein und hat dazu eine Übersicht erstellt.

Die Satzungen der Schutzgebiete (es gibt ca. 26.000 Schutzgebiete alleine in Deutschland) können in dem jeweiligen Gebiet lokale Regeln definieren, was in dem Gebiet erlaubt ist und was nicht. Oftmals sind das auch Wegegebote für Wanderer und Fahrverbote für Mountainbiker.

Konflikte durch Mehrfachnutzung der Wege

Der weitaus größte Teil der Diskussionen dreht sich aber um Konflikte auf Wegen, die zwar per Gesetz für die Befahrung mit Fahrrädern erlaubt sind, aber wo es zu Konflikten kommt mit Wanderern, Naturschützern, Jägern, Förstern und Grundstückseigentümern.

Was kann man als DMO tun?

Das weitaus größte Potential zur Konfliktvermeidung liegt in der Erstellung eines guten Angebotes für Mountainbiker. Leider verhalten sich noch viel zu viele DMO´s passiv. Sie kümmern sich nicht um die Ausweisung von Mountainbike-Trails als Wegenetz und als Touren-Vorschläge. Doch nur mit einem guten Angebot lassen sich die Biker lenken. Zur Konfliktvermeidung müssen den Bikern attraktive Wege angeboten werden (keine Forstwege) – abseits der stark frequentierten Wanderwege. Das Wegenetz muss digital in den Kartenanwendungen verfügbar sein und es sollte auch in der Natur markiert und beschildert werden. Auf der Basis muss auch noch ein attraktives Set an Touren-Vorschlägen ausgewiesen werden, die dann als Landingpage für die Destination im Internet angeboten werden.

Digitalisierung der lokalen Regeln

Sofern es gesetzliche Regelungen und Satzungen in Schutzgebieten gibt, sollten diese dringen digitalisiert werden. Internetplattformen wie Outdooractive zeigen gerne dem User an, was er machen darf und was nicht, ob eine geplante Tour legal ist oder nicht, aber dazu braucht es die Regeln in einer standardisierten und strukturierten Form. Für die Erstellung der Regeln als offenen Datensatz wurde Anfang 2020 der gemeinnützige Verein „Digitize the Planet e.V“ gegründet. Die Regeln werden als Open Data allen Plattformen zur Verfügung gestellt. Auf Outdooractive sind bereits alle Schutzgebiete integriert und alle Regeln werden auf diese Weise bei der Tourenplanung kommuniziert.

Darstellung von Verboten

Bei Outdooractive werden Verbote auch auf der Karte dargestellt, getrennt nach den jeweiligen Aktivitäten, so z.B. hier Wege, die für Mountainbiker verboten sind:

Was tun, wenn verbotene Touren veröffentlicht sind?

Bei Outdooractive gibt es eine Service-Abteilung, die speziell für die Betreuung der Community zuständig ist. Diese Abteilung kümmert sich auch um alle Beschwerden über illegale Inhalte, von der Urheberrechtsverletzung über sittenwidrige Inhalte bis hin zum Verbot für Mountainbiker & Co. Bitte alle Verstösse melden unter service@outdooractive.com.